Hintergrund und Auswirkung

Der "Liability Shift" (die Haftungsumkehr) der Kreditkarten-Organisationen MasterCard und Visa gilt für Europa länderübergreifend.

Hintergrund (wieso Liability Shift) und Auswirkung

Damit die Verbreitung von EMV-fähigen Terminals zur aktiven Prävention von Kartenmissbrauch gefördert wird, haben MasterCard Europe und Visa Europe entschieden, dass die Haftung im Falle von betrügerischem Kartenmissbrauch – dem so genannten Fraud – künftig von derjenigen Vertragspartei getragen wird, welche die neue Chiptechnologie nicht unterstützt. Sofern also kein EMV-fähiges Terminal verwendet wird, entfällt der Vergütungsanspruch, jedoch nur dann, falls ein Inhaber einer EMV-Chipkarte den Bezug der Ware oder Dienstleistung bestreitet und seine Karte gefälscht, verfallen, widerrufen oder anderweitig ungültig ist. Generell haftet in solchen Fällen zunächst der Acquirer. Daher hat der Acquirer verstärktes Interesse daran, dass seine Akzeptanzstellen zügig mit EMV-Terminals ausgestattet werden. Inwieweit der Acquirer ihm entstandenen Schaden aus dem Liability Shift an den Händler weitergeben kann, kann individuell im Acquiring-Akzeptanzvertrag vereinbart sein.

Handlungsbedarf

Die Dringlichkeit für den Händler zur Umstellung kann ermittelt werden, indem man schaut, wie viele Transaktionen in der Vergangenheit mit der Begründung "Haftung aus Liability Shift" zurückbelastet wurden. Dies müssen Transaktionen sein, die mit einer gefälschten Kreditkarte per Magnetstreifen an einem nicht-EMV-Terminal getätigt wurden, wobei die Original-Karte mit EMV-Chip ausgestattet sein muss.

Man geht davon aus, dass die Folgen des Liability Shift für den Handel sich dann spürbar auswirken werden, wenn nur noch wenige Terminals ohne EMV-Funktion im Handel betrieben werden – denn dann werden Betrüger wahrscheinlich gezielt die wenigen verbleibenden nicht-EMV-Terminals ansteuern, um gefälschte Kreditkarten per Magnetstreifen einzusetzen.

Weitere Informationen zum Liabiliy Shift werden im Fachbeitrag der SRC "Sicherheitsdienstleistungen bei Karten-Zahlungssystemen" von Sandro Amendola und Waldemar Grudzien unter Absatz 1.1. beschrieben.

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