Die Ergänzungen in den seit dem 01.07.2007 geltenden Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System dienen in erster Linie dazu, die Voraussetzungen für eine Kartenakzeptanz im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA zu schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil war dabei die vom ZKA geplante Einführung der Integrierten Entgeltabrechnung zum Februar 2009. Nachdem diese auf Drängen des Handels und der Netzbetreiber im Nachhinein ausgesetzt wurde, wurde eine Anpassung der Händlerbedingungen erforderlich.
Mit Stand März 2008 veröffentlichte der ZKA eine überarbeitete Fassung der Händlerbedingungen. Die Änderungen gegenüber der Fassung aus 2007 sind:
TA 7.0 FAQs
Alle Informationen zu TA 7.0 in einer PDF-Datei auf einen Blick
SEPA
Was ist das eigentlich?
TA 7.0
Der neue Technische Anhang des ZKA
EMV
Der neue Sicherheitsstandard für Kartenzahlungen
girocard
Neues Akzeptanz-Logo
Zahlverfahren
und ihre Bedeutung
Händlerbedingungen
Neue Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System
Kassenschnittstelle
Auswirkungen auf
die Kassenschnittstelle
Integrierte Entgeltabrechnung
Änderung bei electronic-cash Abrechnungen
EAPS:
European Alliance of Payment Schemes
Debitkarten-Akzeptanz
Akzeptanz zusätzlicher Debitkartensysteme
Ideen- und Gesprächsforum für Handel und Banken
Service-Hotline
![]()
0800 5511225 
Schicken Sie uns eine E-Mail