Ratingen, März 2011. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der easycash GmbH, einem Unternehmen der Ingenico Gruppe (Euronext: FR0000125346 – ING), mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten auf Basis der Payment Services Directive (PSD) erteilt. Diese Genehmigung gestattet es dem Ratinger Unternehmen als so genannte Payment Institution, noch umfänglichere Services rund um den Zahlungsverkehr aus einer Hand anzubieten.
Mit der Zulassung als Zahlungsinstitut ist easycash in der Lage, sein Leistungsportfolio zu erweitern und übergreifende Zahlungsdienste anzubieten. Zugleich befindet sich easycash damit unter der laufenden Aufsicht der BaFin. Dies bedeutet, dass easycash hohen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Sicherung von Kundengeldern unterliegt. "Unsere Kunden vertrauen uns die Abwicklung eines Zahlungsvolumens von jährlich mehr als 55 Mrd. Euro an", sagt Christoph Pfeifer, Geschäftsführer der easycash. "Dies ist für uns Wertschätzung und Verpflichtung zugleich, weshalb wir gern die neuen anspruchsvollen Regularien einhalten. In diesem Sinne ist die Lizenz für uns Maßstab und Gütesiegel."
Die BaFin hat im Rahmen der nationalen Implementierung der europäischen Payment Services Directive (PSD) neben ihren bisherigen Aufgaben die Aufsicht über die neue Kategorie der Zahlungsinstitute übernommen. Ziel der Europäischen Union war es, mit der Verabschiedung der PSD und der Einführung dieses neuen Institutstyps, den Zahlungsverkehr auf europäischer Ebene zu harmonisieren, den Wettbewerb zu stärken sowie einheitliche Standards für Qualität und Sicherheit von Zahlungsdiensten zu schaffen.
Marc Birkner, Geschäftsführer der easycash, blickt angesichts der Erlaubniserteilung optimistisch in die Zukunft: "Wir wollen diese Möglichkeit nutzen und unsere Aktivitäten ausbauen. Dazu gehört auch die Entwicklung neuer innovativer, nationaler und internationaler Zahlungsdienste für unsere Kunden."
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