Neue Händlerbedingungen 2008 für die Teilnahme am electronic cash-System

Die Ergänzungen in den seit dem 01.07.2007 geltenden Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System dienen in erster Linie dazu, die Voraussetzungen für eine Kartenakzeptanz im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA zu schaffen. Ein wesentlicher Bestandteil war dabei die vom ZKA geplante Einführung der Integrierten Entgeltabrechnung zum Februar 2009. Nachdem diese auf Drängen des Handels und der Netzbetreiber im Nachhinein ausgesetzt wurde, wurde eine Anpassung der Händlerbedingungen erforderlich.

Mit Stand März 2008 veröffentlichte der ZKA eine überarbeitete Fassung der Händlerbedingungen. Die Änderungen gegenüber der Fassung aus 2007 sind:

  • eine Fussnote zum Kap. 6 - (Entgelte) regelt das Aussetzen des Inkrafttretens der Integrierten Entgeltabrechnung
  • eine Ergänzung zur Bargeldklausel in Kap. 2 - (Kartenakzeptanz), wonach es Unternehmen unbenommen bleibt, Rabatte auf Bar- oder Kartenzahlungen zu gewähren

Die Neufassung inkl. der Ergänzungen hat easycash zur Einsicht hinterlegt:

Die Änderungen gelten grundsätzlich einheitlich für alle bestehenden wie für neu geschlossene Verträge zum Betrieb eines Kartenterminals mit electronic cash Zahlfunktion im deutschen Zahlungsnetz.

Die Unterlagen aus 2007 halten wir Ihnen an dieser Stelle ebenfalls noch zum Download bereit:

Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Händlerbedingungen aus 2007/2008

  • Akzeptanz weiterer Debitkartensysteme mit Zahlungsgarantie von Kooperationspartnern aus europäischen Ländern des SEPA
  • Neues Akzeptanz-Logos "girocard", welches das bisher bekannte electronic cash Symbol ersetzt
  • Hinweise zur Integrierten Entgeltabrechnung (inzwischen ohne Relevanz, da die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde)

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen zu den neuen Händlerbedingungen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren easycash Ansprechpartner im Vertrieb oder an Ihre Hausbank.

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