Die Einführung der so genannten Integrierten Entgeltverrechnung wurde vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) bis auf weiteres ausgesetzt.
Auch easycash-Kunden wären von der Einführung einer integrierten Entgeltabrechnung betroffen gewesen, wie sie noch aus dem Jahr 2007/2008 geltenden Händlerbedingungen in Abs. 6 beschrieben sind.
Hinsichtlich der enthaltenen Neuregelung zum Entgeltabrechnungsverfahren mit Wirkung zum 1. Februar 2009 (Ziffer 6 der Händlerbedingungen) informierte der ZKA in einem Schreiben vom 06. März 2008 gegenüber allen electronic-cash zugelassenen Netzbetreibern über die Verschiebung der Einführung auf unbestimmte Zeit.
Diese Verschiebung ist nun auch in den seit 2008 geltenden Händlerbedingungen berücksichtigt.
Die integrierte Entgeltverrechnung betrifft die electronic cash Entgelte in Höhe von 0,3%, mindestens 0,08 EUR des Umsatzes. Diese werden bis dato im Rahmen der monatlichen Abrechnung an den ZKA abgeführt. Zukünftig sollten diese direkt mit der Umsatzgutschrift verrechnet werden.
Es wird zunächst keine Umstellung, wie zum 1. Februar 2009 geplant, erforderlich. Die ZKA-Entgelte aus electronic cash Umsätzen werden auch weiterhin bis auf weiteres im Rahmen der monatlichen Abrechnung an den ZKA abgeführt.
Der ursprünglich für den 01. Februar 2009 anberaumte Zeitpunkt der Einführung wurde vom ZKA mit Verweis auf notwendige technische und organisatorische Vorarbeiten widerrufen. Ein neuer Termin für die integrierte Entgeltverrechnung ist noch nicht bekannt, wird aber neu angesetzt, sobald der ZKA alle dafür erforderlichen Voraussetzungen als erfüllt ansieht.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
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