Aktuelle Informationen

Landesamt für Datenschutz schließt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen easycash ab

Wir möchten Sie über den Ausgang der behördlichen Aufarbeitung der im vergangenen Jahr erhobenen Vorwürfe gegen easycash und deren Schwestergesellschaft easycash Loyalty Solutions wegen vermeintlichen Datenmissbrauchs informieren.

Die Datenschutzbehörden der Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg hatten nach grob fehlerhaften Berichten des Norddeutschen Rundfunks im Herbst letzten Jahres Strafanzeige gegen beide Gesellschaften gestellt.

Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Hamburg wurden bereits im Frühjahr 2011 eingestellt. Dennoch hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (LDI) von seinem Recht Gebrauch gemacht, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Dieses ist jetzt mit einem Bußgeld in Höhe von 60.000 Euro abgeschlossen worden. Aus Sicht des LDI ist es im Frühjahr 2010 in einem Fall zu einer unrechtmäßigen Weitergabe von personenbeziehbaren Daten von easycash an easycash Loyalty Solutions gekommen. Der Bescheid stellt jedoch auch klar, dass der fragliche Vorgang bei anderer Ausgestaltung der Verträge zwischen den beteiligten Unternehmen nicht zu beanstanden gewesen wäre und dass keine personenbeziehbaren Daten aus der Unternehmensgruppe nach außen übermittelt worden waren. Ebenso wenig wurden in diesem Kontext Daten aus den Kundenkartenprogrammen der easycash Loyalty Solutions verarbeitet.

Im Sinne einer zügigen Beendigung der Diskussion werden wir den ergangenen Bescheid akzeptieren, obwohl wir rein rechtlich keinen Verstoß erkennen können, der ein Bußgeld rechtfertigen würde.

Sämtliche Prozesse bei easycash sind transparent und mit dem Datenschutzgesetz konform

Händler übermitteln ausschließlich solche Daten an easycash, die tatsächlich zur Zahlungsverarbeitung erforderlich sind. Diese sind Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolgenummer, Kaufbetrag, Zeit sowie eine eindeutige Identifizierung des eingesetzten EC-Terminals. Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Detailinformationen zu Einkäufen werden nicht an easycash übermittelt.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei easycash finden Sie auf den folgenden Seiten:

 

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TÜV Rheinland hat die Datenschutzprozesse der easycash GmbH untersucht und als sicher sowie BDSG-konform eingestuft.

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